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Vorsorge Sterbefall

 

Entlasten Sie Ihre Familie und informieren Sie sich rechtzeitig über die Vorsorgemöglichkeiten für den Sterbefall. Seit dem Wegfall des Sterbegeldes im Jahr 2004, gibt es beim Tod eines Familienangehörigen keine Unterstützung mehr von den Krankenkassen. Somit ist man allein verpflichtet das Geld für eine Bestattung aufzubringen. Damit im Trauerfall die Angehörigen nicht finanziell überfordert sind, gibt es verschiedene Möglichkeiten vorzusorgen.

 

Vorsorge Sterbefall

 

Lassen Sie sich beraten – telefonisch, bei Ihnen vor Ort oder in unserer Filiale

 


 

Sterbegeldversicherung

 

Mit einer Sterbegeldversicherung können Sie Ihre Angehörigen entlasten. Je früher man sich für eine Vorsorge mit einer Sterbegeldversicherung entscheidet, desto geringer sind die monatlichen Beiträge, die gezahlt werden müssen. Die Versicherung ist für alle ab 40 Jahren und bis 80 Jahren abschließbar und sorgt lebenslang vor. Nach dem 85 Lebensjahr, ist die Versicherung beitragsfrei.
Bei unserem Partner IDEAL Versicherungen erhalten Sie die verlässliche und langjährige Erfahrung im Bereich der Sterbegeldversicherung. Damit haben Sie eine garantierte Beitragshöhe, eine attraktive Überschussbeteiligung und eine schnelle und steuerfreie Auszahlung an die Hinterbliebenen. Es werden keine Gesundheitsfragen gestellt und bereit nach 18 Monaten wird die komplette Summe ausgezahlt, sollte doch vorher etwas passieren.

Sie haben die Möglichkeit, direkt online Ihre individuellen Beiträge berechnen zu lassen. Drücken Sie einfach auf den Knopf IDEAL Sterbegeld berechnen (nues Fenster öffnet sich) und testen Sie verschiedene Rechenmodelle durch. Auf Wunsch haben Sie im Anschluss haben die Möglichkeit Ihr Rechenbeispiel direkt zu übermitteln.

 


 

Bestattungsregelung

Regeln Sie Ihre Bestattung zu Lebzeiten.

Bei uns haben Sie die Möglichkeit Ihre Wünsche für Ihre Bestattung genau festzulegen und festzuschreiben. Sie haben damit die Gewissheit, dass Ihre Bestattung auch nach Ihren Wünsche stattfindet. Gleichzeitig entlasten Sie Ihre Familie, die im Trauerfall nicht an die Bestattungsregelung denken muss.

Alle nötigen Maßnahmen können dann sofort ergriffen werden, um Ihre Wünsche zu erfüllen.

Seitenlange Formulare brauchen Sie nicht zu befürchten. Wir füllen alle benötigten Formulare mit Ihnen gemeinsam aus.


 

Patientenverfügung

 

Was passiert wenn…?

Eine Patientenverfügung ist immer dann wichtig, wenn medizinische Eingriffe notwendig sind und Sie nicht mehr äußern können ob Sie diesem Eingriff zustimmen. Durch die Patientenverfügung wird klar geregelt was die Ärzte tun dürfen und was nicht. Auch Ihre Angehörigen müssen somit keine, vielleicht von Ihnen nicht gewollten Entscheidungen treffen. Das schafft Sicherheit für Sie, den Ärzten und Angehörige.

 

Wir beraten Sie und füllen mit Ihnen die Patientenverfügung aus und sprechen mit Ihnen über rechtliche Grundlagen.


 

Vorsorgevollmacht

 

Mit einer Vorsorgevollmacht können eine vertraute Person bevollmächtigen für Sie zu handeln, wenn Sie es nicht mehr können. Damit können Sie ein Handeln in Ihrem Sinne sicherstellen. Eine Vorsorgevollmacht ist auch in Kombination mit einer Patientenverfügung möglich.

Zu grundlegende Punkten und Rechtslagen beraten wir Sie gern.


 

Testamentsregelungen

 

Ein Testament zu verfassen, ist keine große Sache. Sie kann aber eine große Tragweite haben.
Zum Begriff Testament gibt es oft viele Fragen:

    • Lohnt es sich ein Testament zu verfassen?

 

    • Wer erbt, wenn ich kein Testament schreibe?

 

    • Wo muss ich mein Testament hinterlegen?

 

  • Wie lege ich meine Bestattung in meinem Testament fest?

Diese und viele weitere Fragen zu diesem Thema beantworten wir Ihnen gerne.