Was tun im Todesfall in Berlin?
← Zurück zur Ratgeber & Wissen ÜbersichtEin Todesfall in der Familie oder im nahen Umfeld ist immer eine Ausnahmesituation. Viele Angehörige wissen in diesem Moment nicht, was zuerst zu tun ist, wen sie anrufen müssen und welche Schritte wirklich wichtig sind. Gleichzeitig müssen Entscheidungen getroffen werden, obwohl die Gedanken oft von Trauer, Schock und Unsicherheit geprägt sind.
Kurz gesagt: Nach einem Todesfall in Berlin hängt der erste Schritt davon ab, wo der Mensch verstorben ist. Zu Hause sollte in der Regel der Hausarzt oder der ärztliche Bereitschaftsdienst verständigt werden. Im Pflegeheim, Hospiz oder Krankenhaus übernehmen meist die Einrichtungen die ersten Schritte. Anschließend sollten Sie einen Bestatter kontaktieren. Viele Formalitäten – wie die Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt und die Beantragung der Sterbeurkunden – übernehmen wir als Bestatter für Sie.
Als Libitina Bestattungen begleiten wir Angehörige in ganz Berlin – insbesondere in Lichtenberg, Reinickendorf und Neukölln. Wir erklären Ihnen die nächsten Schritte verständlich und übernehmen die Organisation, damit Sie sich in Ruhe verabschieden können.
💬 Aus unserer täglichen Arbeit wissen wir:
Viele Angehörige glauben, dass sie sofort alle Entscheidungen treffen müssen. Tatsächlich genügt es, wenn zunächst die wichtigsten ersten Schritte erledigt werden. Alles Weitere besprechen wir anschließend gemeinsam und ohne Zeitdruck.
Ist eindeutig erkennbar, dass die Person verstorben ist, kontaktieren Sie den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117
Die 112 sollte nur gewählt werden, wenn unklar ist, ob die Person noch lebt oder medizinische Hilfe benötigt.
Da es zu Hause keine Kühlmöglichkeit gibt, sollte die Überführung nach der ersten Leichenschau zeitnah erfolgen.
Das Personal verständigt in der Regel den Arzt und organisiert die erste Leichenschau.
Da Pflegeeinrichtungen und Hospize nicht immer über geeignete Kühlmöglichkeiten verfügen, wird die Überführung meist zeitnah abgestimmt.
Das Krankenhaus übernimmt die ärztliche Feststellung des Todes und die ersten Formalitäten.
Krankenhäuser verfügen über eigene Kühlmöglichkeiten. Die Überführung erfolgt daher meist erst nach Abschluss der internen Abläufe und nachdem Sie uns beauftragt haben.
Bestatter kontaktieren, Überführung abstimmen, Unterlagen bereitlegen und die weiteren Schritte in Ruhe besprechen.
Sie müssen nicht alles allein organisieren. Wir übernehmen die Formalitäten und begleiten Sie persönlich – in unseren Bestattungszentren in Lichtenberg, Reinickendorf oder Neukölln oder auf Wunsch bei Ihnen zu Hause.
Was ist unmittelbar nach einem Todesfall zu tun?
Ist ein Todesfall eingetreten, sollte zuerst geklärt werden, wo der Mensch verstorben ist. Davon hängt ab, wer den Arzt verständigt und wann eine Überführung möglich ist.
Der Arzt stellt den Tod fest und führt die erste Leichenschau durch. Anschließend stellt er die Todesbescheinigung aus. Dieses Dokument ist notwendig, damit der Sterbefall später beim zuständigen Standesamt beurkundet werden kann.
Wer muss den Arzt verständigen?
- Zu Hause: Angehörige kontaktieren den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117. Die 112 ist nur sinnvoll, wenn unklar ist, ob die Person noch lebt oder medizinische Hilfe benötigt.
- Im Pflegeheim oder Hospiz: Das Personal verständigt in der Regel den Arzt.
- Im Krankenhaus: Das Krankenhaus organisiert die ärztliche Feststellung des Todes.
Wenn Sie unsicher sind, welcher Schritt jetzt richtig ist: Wir erklären Ihnen ruhig und verständlich, was in Ihrer Situation als Nächstes zu tun ist.
Wie viel Zeit habe ich nach einem Todesfall in Berlin?
In Berlin muss ein Verstorbener grundsätzlich innerhalb von 36 Stunden in eine geeignete Leichenhalle oder einen anerkannten Aufbewahrungsraum überführt werden, sofern nicht innerhalb dieser Frist eine Bestattung oder eine Beförderung außerhalb Berlins erfolgt.
Für Angehörige bedeutet das: Sie müssen nicht in Panik geraten, sollten aber nach der ärztlichen Todesfeststellung zeitnah einen Bestatter kontaktieren. Besonders bei einem Todesfall zu Hause, im Pflegeheim oder im Hospiz ist eine schnelle Abstimmung wichtig, da dort meist keine geeignete Kühlung vorhanden ist.
Bei einem Todesfall im Krankenhaus besteht in der Regel weniger Zeitdruck, da Krankenhäuser über eigene Kühlmöglichkeiten verfügen. Die Abholung aus dem Krankenhaus erfolgt meist erst nach Abschluss der internen Abläufe und nachdem Sie uns beauftragt haben.
Angehörige dürfen den Bestatter frei wählen. Weder ein Krankenhaus noch ein Pflegeheim, Hospiz oder eine andere Einrichtung entscheidet, welcher Bestatter beauftragt wird.
Wenn Ihnen eine Einrichtung einen Bestatter nennt, ist das höchstens eine Information oder Empfehlung. Die Entscheidung liegt bei Ihnen beziehungsweise bei der bevollmächtigten oder bestattungspflichtigen Person.
Sie können daher jederzeit selbst Kontakt mit Libitina Bestattungen aufnehmen. Wir klären mit Ihnen die nächsten Schritte und stimmen anschließend alles Weitere mit der jeweiligen Einrichtung ab.
Holt Libitina auch nachts, am Wochenende und an Feiertagen ab?
Ja. Wenn eine kurzfristige Überführung notwendig ist, holen wir Verstorbene auch nachts, am Wochenende und an Feiertagen ab. Das gilt insbesondere bei einem Todesfall zu Hause, im Pflegeheim oder im Hospiz.
Bei Libitina entstehen dafür keine zusätzlichen Nacht-, Wochenend- oder Feiertagszuschläge. Für Angehörige ist das wichtig, weil ein Todesfall nicht planbar ist und schnelle Hilfe nicht vom Wochentag oder der Uhrzeit abhängen sollte.
Bei einem Todesfall im Krankenhaus ist eine sofortige Abholung meist nicht notwendig und oft auch noch nicht möglich. In diesem Fall bleibt der Verstorbene zunächst in der Kühlung des Krankenhauses, bis die internen Abläufe abgeschlossen sind und die Beauftragung vorliegt.
Bestatter kontaktieren: Was ist jetzt wichtig?
Nach der ärztlichen Todesfeststellung sollten Sie einen Bestatter kontaktieren. Der Bestatter ist ab diesem Zeitpunkt Ihr zentraler Ansprechpartner und erklärt Ihnen, welche nächsten Schritte notwendig sind.
Beim ersten Anruf müssen Sie noch nicht alles wissen. Wichtig sind zunächst der Sterbeort, ob die erste Leichenschau bereits erfolgt ist und ob die Todesbescheinigung vorliegt.
💬 Aus unserer täglichen Arbeit wissen wir:
Viele Angehörige entschuldigen sich am Telefon dafür, dass sie gerade nicht wissen, was als Nächstes zu tun ist. Das ist völlig normal. Genau dafür sind wir da.
Welche Informationen sind beim ersten Anruf hilfreich?
- Wo ist der Todesfall eingetreten? Zu Hause, im Pflegeheim, im Hospiz oder im Krankenhaus.
- Wurde die erste Leichenschau bereits durchgeführt?
- Liegt die Todesbescheinigung bereits vor?
- Wer ist der nächste Angehörige oder Auftraggeber?
- Bei einer kurzfristigen Abholung: ungefähre Körpergröße und ungefähres Gewicht des Verstorbenen, damit wir die Überführung passend vorbereiten können.
- Gibt es bereits Wünsche zur Bestattungsart? Zum Beispiel Feuerbestattung, Erdbestattung oder Baumbestattung.
Sie müssen nicht alles sofort wissen: Schildern Sie uns einfach kurz die Situation. Wir fragen behutsam nach den wichtigsten Punkten und begleiten Sie Schritt für Schritt weiter.
Wir stimmen mit Ihnen ab, wann und wo der Verstorbene abgeholt werden kann, und veranlassen die Überführung in unsere Versorgung.
Wir zeigen den Sterbefall beim zuständigen Standesamt an und beantragen die Sterbeurkunden für Sie.
Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Dokumente benötigt werden. Eine Übersicht finden Sie in unserer Checkliste im Sterbefall.
Wir beraten Sie zu Feuerbestattung, Erdbestattung, Baumbestattung und weiteren Möglichkeiten in Berlin.
Über unseren Online-Bestattungskonfigurator können Sie verschiedene Leistungen zusammenstellen und erhalten sofort eine transparente Kostenübersicht.
Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und begleiten Sie bis zur Beisetzung und darüber hinaus.
Welche Unterlagen sollte ich bereitlegen?
Für die Beurkundung des Sterbefalls werden bestimmte originale Dokumente benötigt. Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt vor allem vom Familienstand der verstorbenen Person ab.

Häufig benötigt werden zum Beispiel der Personalausweis, die Geburtsurkunde, bei verheirateten Personen die Eheurkunde, bei geschiedenen Personen das rechtskräftige Scheidungsurteil und bei verwitweten Personen die Sterbeurkunde des Ehepartners.
Sie müssen beim ersten Kontakt noch nicht alle Unterlagen vollständig vorliegen haben. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, was vorhanden ist und was eventuell nachgereicht oder neu beschafft werden muss.
💬 Aus unserer täglichen Arbeit wissen wir:
Kaum jemand hat nach einem Todesfall sofort alle benötigten Unterlagen vollständig griffbereit. In den meisten Fällen können Dokumente später nachgereicht oder gemeinsam neu beschafft werden.
Eine genaue Übersicht finden Sie hier: Checkliste Sterbefall – benötigte Dokumente.
Muss ich sofort die Bestattungsart entscheiden?
Nein. Die Bestattungsart muss nicht im ersten Telefonat endgültig entschieden werden. Viele Angehörige brauchen zunächst Zeit, um die Situation zu erfassen und innerhalb der Familie zu sprechen.
Wir beraten Sie in Ruhe zu den möglichen Bestattungsarten in Berlin. Besonders häufig gewählt werden die Feuerbestattung, die Erdbestattung und die Baumbestattung. Welche Form passend ist, hängt von den Wünschen des Verstorbenen, den Vorstellungen der Angehörigen und den Möglichkeiten auf Friedhöfen oder in Bestattungswäldern ab.
Wenn Sie sich vorab einen Überblick verschaffen möchten, können Sie auch unseren Online-Bestattungskonfigurator nutzen. Dort können Sie verschiedene Leistungen zusammenstellen und erhalten eine transparente erste Kostenübersicht.
Unterstützung in Berlin und im Berliner Umland
Wir sind in ganz Berlin und im Berliner Umland für Sie tätig. Persönlich erreichbar sind wir über unsere Bestattungszentren in Lichtenberg, Reinickendorf und Neukölln.

Ob der Todesfall zu Hause, im Pflegeheim, im Hospiz oder im Krankenhaus eingetreten ist: Wir erklären Ihnen die nächsten Schritte, übernehmen die Organisation und begleiten Sie persönlich durch die gesamte Bestattung – in unseren Filialen oder auf Wunsch auch bei Ihnen zu Hause.
Sie können uns jederzeit kontaktieren. Wir helfen Ihnen ruhig, verständlich und zuverlässig weiter.
❓ Weitere häufig gestellte Fragen
Auch nachdem die ersten wichtigen Schritte erledigt sind, bleiben häufig noch Fragen offen. Nachfolgend beantworten wir weitere Fragen, die Angehörige uns regelmäßig stellen.
Muss ich die Polizei informieren?
Wenn Sie eine verstorbene Person in einer Wohnung finden und es keinen offensichtlichen Hinweis auf ein Verbrechen gibt, müssen Sie nicht sofort die Polizei informieren.
Wenn eine polizeiliche Klärung notwendig ist, entscheidet dies der Arzt vor Ort und informiert die Polizei selbständig.
Kann ich den Verstorbenen noch einmal berühren?
Ja. Ist ein Angehöriger gerade erst zu Hause verstorben, können Sie sich in der Regel ohne Bedenken noch einmal verabschieden und den Verstorbenen auch berühren. Viele Menschen empfinden diesen letzten Moment als sehr wichtig.
Liegt der Verstorbene jedoch bereits längere Zeit in der Wohnung, raten wir von Berührungen ab. In dieser Situation ist es sinnvoll, zunächst den Arzt und anschließend den Bestatter zu verständigen.
Wurde der Verstorbene bereits in unsere Versorgung überführt, besprechen wir mit Ihnen gerne die Möglichkeiten einer persönlichen Abschiednahme. Ob und in welcher Form eine Berührung möglich ist, hängt dann von der jeweiligen Situation und dem Zustand des Verstorbenen ab. Wir beraten Sie dazu ehrlich und behutsam.
Kann ich den Verstorbenen noch einmal sehen?
Ja. Eine persönliche Abschiednahme ist in vielen Fällen möglich. Wie und wann diese stattfinden kann, besprechen wir mit Ihnen im persönlichen Gespräch und richten uns dabei nach der jeweiligen Situation.
Kann ich Kleidung für den Verstorbenen mitbringen oder mitgeben?
Ja. Sie können Kleidung für den Verstorbenen mitbringen oder mitgeben. Wir besprechen mit Ihnen, welche Kleidung geeignet ist und worauf dabei geachtet werden sollte.
Darf ich den Verstorbenen selbst anziehen?
Ja. Ist ein Angehöriger gerade erst zu Hause verstorben und Sie fühlen sich dieser Situation gewachsen, können Sie den Verstorbenen selbstverständlich selbst ankleiden. Viele Angehörige empfinden dies als einen persönlichen und würdevollen letzten Dienst.
Liegt der Verstorbene jedoch bereits längere Zeit in der Wohnung, raten wir davon ab. Warten Sie in diesem Fall bitte zunächst auf den Arzt und anschließend auf den Bestatter.
Wurde der Verstorbene bereits in unsere Versorgung überführt, übernehmen wir in der Regel die hygienische Versorgung und das Ankleiden. Wenn Sie hierbei selbst mitwirken oder bestimmte Kleidung mitgeben möchten, sprechen Sie uns bitte an. Gemeinsam finden wir eine würdevolle Lösung.
Kann ich eine Bestattung komplett telefonisch oder online organisieren?
Ja. Eine Bestattung kann bei Libitina auf Wunsch auch telefonisch, per E-Mail oder online organisiert werden. Wenn persönliche Termine schwierig sind, führen wir Sie Schritt für Schritt durch alle notwendigen Entscheidungen und Unterlagen.
Muss ich sofort den Arbeitgeber informieren?
Nein, das muss nicht in den ersten Minuten geschehen. Wenn der Verstorbene noch berufstätig war, sollte der Arbeitgeber zeitnah informiert werden. Vorrang haben aber zunächst Arzt, Todesbescheinigung und Bestatter.
Wer informiert Krankenkasse und Rentenversicherung?
Bei Libitina ist die Abmeldung bei Krankenkasse und Rentenversicherung im Grundpreis enthalten. Dafür benötigen wir in der Regel die Krankenkassenkarte und die Rentenversicherungsnummer.
Muss ich sofort alles bezahlen?
Nein. Die Kosten werden im persönlichen Gespräch transparent besprochen. Über unseren Online-Bestattungskonfigurator können Sie sich bereits vorab einen Überblick verschaffen.
Was muss ich nicht sofort entscheiden?
Viele Dinge müssen nicht sofort entschieden werden. Dazu gehören zum Beispiel Details zur Trauerfeier, Blumenschmuck, Musik, Trauerdruck oder die genaue Gestaltung der Beisetzung. Diese Punkte besprechen wir später in Ruhe mit Ihnen.
Zusammenfassung: Was tun im Todesfall in Berlin?
Nach einem Todesfall in Berlin ist zuerst wichtig, dass der Tod ärztlich festgestellt wird. Danach sollten Sie einen Bestatter kontaktieren. Viele weitere Aufgaben – zum Beispiel die Abstimmung der Überführung, die Anzeige beim Standesamt, die Beantragung der Sterbeurkunden und die Prüfung der Unterlagen – übernehmen wir für Sie.
Libitina Bestattungen begleitet Sie in ganz Berlin und im Berliner Umland. Persönlich erreichbar sind wir über unsere Bestattungszentren in Lichtenberg, Reinickendorf und Neukölln oder direkt über unsere Kontaktseite.
Wenn Sie jetzt Hilfe benötigen: Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns. Wir erklären Ihnen ruhig und verständlich, was als Nächstes zu tun ist.
Fachlich geprüft von Jens Maschotta
Geschäftsführer und Mitgründer der Libitina Bestattungen GmbH
