Sozialbestattung – ohne Zweiklassengesellschaft
Jeder verstorbenen Person steht eine würdevolle Bestattung zu. Damit auch die Verstorbenen würdevoll bestattet werden können, bei denen die Hinterbliebenen eine Bestattung nicht finanziell tragen können wurde über das Sozialamt (Amt für Soziales) eine Kostenübernahme für Bestattungskosten eingeführt. Die sogenannte Sozialbestattung.
Dadurch entstehen den Hinterbliebenen meisten keine Kosten oder finanziellen Mehrbelastungen.
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Auch bei der persönlichen Betreuung und der gesamten Organisation der Bestattung gibt es bei uns für Sie keine Einschränkungen oder Zweiklassengesellschaft.
Welche Kosten werden übernommen
Wenn das Amt für Soziales eine positive Kostenübernahme feststellt, übernehmen sie neben den Bestatterleistungen und Produkte auch die Friedhofsgebühren und bei Feuerbestattungen auch die Gebühren beim Krematorium.
Wie darf die Sozialbestattung durchgeführt werden
Es besteht auch bei einer Sozialbestattung die Wahlmöglichkeit zwischen einer Erd- oder Feuerbestattung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch eine Seebestattung durchgeführt werden.
Ebenso muss die Sozialbestattung nicht still abgehalten werden, sondern kann auch mit einer Trauerfeier, z.B. mit einem Pfarrer und Musik, stattfinden.
Bei der Auswahl der Produkte und Leistungen für die Sozialbestattung ist man sicherlich etwas eingeschränkter. Mit dem Budget, dass das Amt für Soziales zur Verfügung stellt, ist es für uns dennoch möglich, eine würdevolle Bestattung durchzuführen.
Wer hat Anspruch auf eine Sozialbestattung
Was sind die Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme vom Amt für Soziales ist im Sozialgesetzbuch (SGB) – § 74 zwölftes Buch (XII) Bestattungskosten geregelt. Darin heißt es in „Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.“
Um eine Kostenübernahme zu erhalten, muss ein entsprechender Antrag beim zuständigen Amt für Soziales eingereicht werden. Das Amt prüft dann, ob die Kosten nach Sozialgesetzbuch (SGB) – § 74 zwölftes Buch (XII) übernommen werden können.
Anspruch haben in der Regel Personen mit einer kleinen Rente, Empfänger von staatlichen Leistungen oder Personen mit einem sehr geringen Einkommen.
Eine genaue Aufstellung der Voraussetzungen finden Sie hier.
Den Antrag für die Bestattungskostenübernahme bieten wir Ihnen zum Download: Antrag für Bestattungskostenübernahme
Gerne helfen wir Ihnen bei der Bearbeitung des Antrags.
Wir beraten Sie gerne über alle Möglichkeiten der Bestattung und organisieren für Sie die komplette Bestattung und führen Sie nach Ihren Wünschen durch.
Kein Anspruch auf Bestattungsübernahme?
Wir bieten günstige Bestattungen mit vielen Leistungen
Sollten Sie keinen Anspruch auf eine Übernahme der Bestattungskosten haben, bieten wir Ihnen günstige Bestattungsangebote. Eine Übersicht der Preise je nach Bestattungsart finden Sie hier.
Sie können uns 24 Stunden rund um die Uhr telefonisch erreichen (auch an Sonn- und Feiertagen) oder nutzen Sie unser Kontaktformular und vereinbaren Sie ein unverbindliches Informationsgespräch.