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Grabvarianten

 

Es gibt mittlerweile viele verschiedene Grabvariationen. Einige Grabstellen finden sowohl bei einer Erdbestattung als auch bei einer Urnenbestattung Anwendung, andere sind nur für eine der beiden Bestattungsarten üblich.

Sobald man sich für eine Grabvariante entschieden und die Gebühr dafür bezahlt hat, erwirbt man das sogenannte Nutzungsrecht für diese Grabstelle. Das Nutzungsrecht beträgt in der Regel 20 – 30 Jahre. In wenigen Ausnahmen sind es 99 Jahre oder gar zeitlich unbegrenzt.

 

Anonyme Grabstellen

 

Eine anonyme Grabstelle bezeichnet ein Grab ohne Hinweis auf den Verstorbenen. Sehr oft geht einem anonymen Grab auch eine anonyme Bestattung voraus. Das bedeutet, dass weder die Angehörigen, noch die Bestatter die Grabstelle kennen. Einzig der Friedhof setzt den Verstorbenen bei.

Anonyme Grabstellen werden oft als „grüne Wiese“ bezeichnet, denn anonyme Grabstellen befinden sich oft auf genau so einer grünen Wiese.

Eine Reihe von Friedhöfen machen bei den anonymen Grabstellen eine Ausnahme. So können die Hinterbliebenen bei der Beisetzung anwesend sein und haben zumindest einen ungefähren Anhaltspunkt wo sich die Grabstelle befindet.

 

Anonyme Grabstellen gibt es sowohl für Urnen- als auch für Erdbestattungen. Bei den Erdbesattungen sind sie allerdings deutlich seltener zu finden.

Nach Ablauf des Nutzungsrechts ist diese Grabstelle nicht verlängerbar.

Eine Grabpflege ist nicht notwendig, da in der Regel Grabschmuck verboten ist.

 

Gemeinschaftsanlagen

 

Bei einer Gemeinschaftsanlage handelt es sich meistens um einen abgesteckten Bereich auf dem Friedhof auf dem mehrere Verstorbene zusammen bestattet werden können.

Währen es Gemeinschaftsanlagen bei Erdbestattungen sehr selten gibt, nimmt die Zahl der Anlagen bei Urnenbestattungen zu.

Bei einer Erdgemeinschaftsanlage handelt es sich oft um ein zweier Grab. Diese kann z.B. von Ehepaaren belegt werden. Ein Stein steht gemeinsam auf den beiden Grabstellen und beide Namen mit Jahreszahlen werden aufgeführt.

Bei Urnengemeinschaftanlagen ist die Anzahl der Verstorbenen um ein vielfaches höher. Bis zu 100 und mehr Verstorbene finden auf einer großen Urnengemeinschaftsanlage ihre letzte Ruhe.

Die Grabstelle wird von der Friedhofsverwaltung vergeben. Eine Auswahl des genauen Platzes ist nicht möglich. Zwischen den Gräbern befinden sich in der Regel keine Trennungen.

Markiert wird die Grabstelle entweder durch ein Namensschild direkt auf der Grabstelle oder einem gemeinschaftlichen Grabstein oder Grabplatte indem die Namen eingraviert werden.

 

Eine Grabpflege ist nicht notwendig. Die Bepflanzung wird vom Friedhof übernommen.

Nach Ablauf des Nutzungsrechts ist die Gemeinschaftsstelle nicht verlängerbar.

 

Reihenstelle

 

Auch Reihenstellen finden sowohl bei Urnen- als auch bei Erdbestattungen ihre Anwendung. Wie bei den Gemeinschaftsanlagen werden bestimmte Bereiche auf dem Friedhof für diese Stellen abgesteckt. Hier gibt es allerdings in den meisten Fällen zwischen jedem Grab eine deutliche Trennung und sofern es sich nicht um eine zweier Stelle für Ehepaare handelt, hat jeder Verstorbene hier seine eigene Grabstelle.

Auch bei der Reihenstelle hat man keine Platzwahl. Wie der Name es schon sagt werden die Grabstellen der Reihe nach vergeben.

Während die Reihenstellen bei den Erdbestattungen mittlerweile die größte Gruppe darstellt, ist sie bei den Urnenbestattungen deutlich seltener vertreten aber dennoch von Bedeutung.

 

Die Grabpflege der Reihenstellen wird sehr unterschiedlich gehandhabt. Während die Erdreihenstellen oft mit einem Stein bestückt und mit Pflanzen von der Friedhofsverwaltung gepflegt werden, ist die Pflege der Urnenreihengräber zumeist Sache der Angehörigen.

Selbstverständlich gibt es aber beide Varianten auch umgekehrt.

Sollte von der Friedhofsverwaltung kein Stein gestellt werden, ist das aufstellen eines Kreuzes oder Steins in der Regel kein Problem.

 

Auch hier ist das Nutzungsrecht nach Ablauf meist nicht verlängerbar. In sehr seltenen Fällen besteht die Möglichkeit aus einer Reihenstelle eine Wahlstelle zu machen und damit das Nutzungsrecht zu verlängern.

 

Wahlstelle

 

Die Wahlstelle ist die ursprünglichste Form aller Grabstellen. Hier geht man mit der Friedhofsverwaltung über den Friedhof und sucht zusammen eine geeignete Stelle für die Urne oder den Sarg aus.

Bei einer Wahlstelle liegt die Pflege des Grabes immer bei den Angehörigen. Die Stelle kann nach individuellen Wünschen gestaltet werden und ein Grabstein mit Grabeinfassung oder grabkreuz, unter Einhaltung der Friedhofssatzung, aufgestellt werden.

 

Das Nutzungsrecht kann nach Ablauf beliebig oft verlängert werden. Daher empfiehlt sich gerade bei Familiengräber eine Wahlstelle.

 

Gruft

 

Gruften sind gemauerte oder Unterirdischen Räume in denen ein oder mehrere Familienmitglieder Platz finden. Gruften werden heutzutage nur noch sehr selten neu erbaut und daher auch selten als Stellenvariante genutzt.Zum einen ist es eine der teuersten Stellenvarianten und zum anderen haben sie eine sehr lange Nutzungsdauer. Einige Gruften sind schon seit Jahrhunderten in Familienbesitz. In der Regel werden in einer Gruft Metallsärge benutzt, die Luftdicht verlötet werden. Es sind aber auch Urnenbestattungen möglich.

 

 

Kolumbarium

 

Kolumbarium ist das lateinische Wort für Taubenschlag. Im klassischen Kolumbarium stehen die Urnen frei in einzelnen Wandfächer was an einen Taubenschlag erinnert. Die Stellenauswahl des Kolumbariums wird heute nur noch selten genutzt. Das liegt zum einem an geringen Angebotsmenge der Friedhöfe und zum anderen sind sie preislich meist deutlich intensiver als andere Urnenstellen. Für das Kolumbarium werden langlebige Urnen benutzt die z.B. aus Keramik, Marmor oder Glas bestehen. Ob eine Stelle im Kolumbarium verlängert werden kann, hängt davon ab ob die Fächer als Reihen- oder Wahlstelle vergeben werden. Ein Kolumbarium ist ausschließlich Urnenbestattungen vorbehalten.

 

 

Urnenwand

 

Die Urnenwand ist eine Abwandlung des klassischen Kolumbariums. Auch hier hat die Wand einzelne Fächer. Diese werden aber durch eine Stein- oder Glasplatte verschlossen. Oft sind in den Platten die Namen und Jahreszahlen eingraviert.
Eine Urnenwand ist deutlich häufiger auf den Friedhöfen zu finden als ein Kolumbarium.
Urnenwände werden meist als Reihenstelle vergeben was keine Verlängerung des Nutzungsrechts vorsieht.

 

 

andere Varianten

 

Es gibt noch unzählige Abwandlungen der beschriebenen Grabvarianten. Auch die Friedhöfe erfinden immer wieder neue Möglichkeiten die Verstorbenen zu sich zu locken. Dadurch entstehen manchmal sehr schöne und besondere Grabstellen.